Zutritt über den Stirnseiteneingang des Rathausnebengebäudes sicherstellen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:            

Das Bezirksamt wird ersucht, die Tür des Rathausnebengebäude, welche direkt an der Carl-Schurz-Straße liegt, wieder als Eingang nutzbar zu machen.

Begründung:

Die Tür lässt sich derzeit scheinbar nur von innen öffnen. Mitarbeiter und Gäste, die das Gebäude von der Carl-Schurz-Straße aus betreten wollen, müssen einen Umweg gehen. Es ist nicht ersichtlich, warum man über diese Tür das Gebäude nicht betreten können sollte.

Herr Frau
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