Haltverbot an der Havelpromenade (Schwielowseestraße)

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Schwielowseestraße entlang der Promenade ein absolutes Haltverbot einzurichten.

Berlin, den 5. Juni 2013
Meißner
Begründung:

Im Bereich der Kurven reichen die Schleppkurven für größere Fahrzeuge (BSR etc.) nicht aus, wenn entlang der Promenadenseite geparkt wird. Außerdem gibt es Beschwerden von Bewohnern der Wasserstadt über abendliche und oft auch nächtliche Lärmbelästigungen durch lautstark feiernde, oftmals alkoholisierte Nutzer der attraktiven und geradezu einladenden Havelpromenade. Diese parken ihre Autos direkt an der Promenade in der Schwielowseestraße und lassen als Partyuntermalung ihre Autoradios in entsprechender Lautstärke eingeschaltet. Auch dadurch fühlen sich die Anwohner gestört. Zudem wird bei An- und Abreise die als Ringstraße angelegte Schwielowseestraße gern für Autorennen genutzt.
Durch die Einrichtung eines absoluten Haltverbotes in der Schwielowseestraße verliert der Standort an Attraktivität für die störende Nutzung, die Anwohner bekommen wieder mehr Ruhe, die aufwendig hergestellte Havelpromenade bleibt unverstellt und die Befahrbarkeit auch für Versorgungsfahrzeuge wird ermöglicht. Kann es mehr Argumente für ein zügiges Handeln der unteren Straßenverkehrsbehörde geben? Wir bitten im Namen der Anlieger um zügiges Handeln.
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