Datenaustausch ermöglichen - Kooperation Schule/Jugendhilfe/Polizei verbessern

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die landes- und bundesgesetzlichen Regelungen dahingehend geändert werden, dass ein Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden bei so genannten „Problemkindern“ ermöglicht wird.

Berlin, den 6. Mai 2013
Meißner
Begründung:

Bei sog. Problemkindern sind viele staatliche Organisationen eingebunden, die aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage, z.B. dem SGB, jedoch kaum Daten austauschen dürfen. Es sollte jedoch möglich sein, dass Schule, Polizei, Jugendämter und freie Träger koordiniert vorgehen und sich über die Jugendlichen und Familien austauschen können. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus sagte hierzu: "Wir dürfen in Berlin nicht weiter zuschauen, wie Kinder vom Weg abdriften, weil wir nicht die nötigen Informationen haben oder sie zusammenbringen!" Interdisziplinäre Fallkonferenzen sollen endlich möglich werden!
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