Einführung der Familienpflegezeit prüfen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die verfahrenstechnischen Voraussetzungen zur Einführung der Familienpflegezeit für die Beschäftigten des Bezirks zu prüfen und diese bekannt zu machen.
Begründung:

Die Familienpflegezeit eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen und die eigene Erwerbstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren. Von der neuen Regelung profitieren aber nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitgeber, die dadurch qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen binden können.

Quelle: http://www.familien-pflege-zeit.de/arbeitgeber.html

Das gilt ebenso für öffentliche Arbeitgeber, die mit gutem Beispiel vorangehen sollten.

Berlin, den 01.06.2012
Meißner
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