Ist die Teilhabe der Senioren in Spandau gesichert?
In der Bezirksverordnetenversammlung am 26. Februar 2025 fordert die CDU eine Überprüfung der Umsetzung der Einzelmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Seniorenmitwirkungsgesetzes in Spandau. Dabei soll geprüft werden, inwieweit diese Maßnahmen im Einklang mit den Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik stehen.
Hintergrund des Antrags ist die gesetzliche Verpflichtung der Bezirke, die Vorgaben aus §71 SGB XII umzusetzen, um eine altersgerechte Gesellschaft mit gleichwertigen Lebensbedingungen für Seniorinnen und Senioren zu gewährleisten.
Mit dem Antrag wird das Bezirksamt ersucht, darzulegen, in welchem Umfang die Maßnahmen bereits realisiert wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Ziel ist es, die Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik – „Zugehörigkeit und Teilhabe der Generation 60plus“ – konsequent umzusetzen und allen älteren Menschen in Spandau eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Hierzu erklärt Silke Lehmann, Sprecherin der CDU-Fraktion für Soziales und Arbeit:
„Seniorinnen und Senioren leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ihre Mitbestimmung und aktive Einbindung müssen gewährleistet sein. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass die bestehenden gesetzlichen Vorgaben auch in Spandau vollumfänglich umgesetzt werden.“
Hintergrund: Drucksache 1756/XXI