Rechnungshofbericht 2020 stellt stellt gravierende Verstöße in Spandau fest
Es werden Verstöße gegen verbindliche Mitzeichnungsregeln und das Vier-Augen-Prinzip festgestellt, welche zu einem Schaden von bis zu 650.000 Euro für den Bezirk geführt haben könnten.
Die Stellungnahme des Bezirksamtes zu dem Vorgang wird im Rechnungshofbericht als nicht überzeugend und abwegig bezeichnet. So habe Kleebank unter anderem versäumt eine rechtliche Prüfung einzuleiten, ob überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag mit der Beraterfirma vorlag, bevor er das Honorar von rund 680.000 Euro aus Bezirksmitteln angewiesen hat.
Hierzu erklärt Arndt Meißner, Fraktionsvorsitzender der CDU in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau und Mitglied des Haushaltsausschusses:Bei einem Auftragsvolumen von rund 4,5 Mio Euro sparte die Beratungsfirma allein dadurch fast 1.125.000 Euro ein, dass sie die Reinigungsleistung um 25 % kürzte. Die Reinigungsintervalle wurden einfach von fünf Tagen auf vier Tage für die Unterrichtsräume und von fünf Tagen auf einen Tag für Flure und Büros in der Woche reduziert. Diese Kürzungsorgie ließ sich Helmut Kleebank über eine halbe Million Euro Beraterhonorar kosten.
Das der Bezirksbürgermeister nicht mit Geld umgehen kann, zeigte er schon in der Vergangenheit. Der Rechnungshofbericht schlägt nun aber dem Fass den Boden aus. Das ganze Ausmaß dieser Misere wird nun aufzuarbeiten sein. Wir werden nachfragen, wie es dazu kommen konnte und die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses prüfen.“