Unzumutbare Zustände am Ungewitterweg endlich beheben

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für eine sichere Grundstückszuwegung am Ungewitterweg östlich der Hackbuschstraße einzusetzen.

Zu diesem Zweck soll das Bezirksamt die BSR auffordern, dass das Versorgungsunternehmen die Straße auch in Zukunft zur Müllentleerung befährt.

Außerdem ist der private Eigentümer der Straße - nicht die Anrainer/Anwohner - ultimativ aufzufordern, auf eigene Kosten eine Verbesserung des Zustands der Verkehrsfläche sicherzustellen durch das kurzfristige Einbringen von Natursteinschotter und das Glätten der Fahrbahn.

Schließlich ist als Ultima Ratio ein Ankauf der Straße vom Privateigentümer und die Wiederherstellung einer sachgerechten Fahrbahndecke ohne Kostenbeteiligung der Anrainer/Anwohner möglich.

Begründung:

Seit vielen Jahren verschlechtert sich die Straßensituation im Ungewitterweg östlich der Hackbuschstraße. Der Straßenabschnitt befindet sich im Privateigentum, der unzumutbare Straßenzustand wird aber vom Eigentümer nicht korrigiert. Ruckelpiste, Unfallgefahr, fehlende Verkehrssicherheit sind der inakzeptable Alltag.

Kurz vor dem Jahreswechsel 2022/2023 hat die BSR das Befahren der Straße zur Entleerung des Mülls eingestellt, Krankenfahrzeuge und andere Dienstleister befahren die Zuwegung zu den einzelnen Grundstücken ebenfalls nicht mehr. Dies ist für die Anwohner eine unhaltbare Situation.

Antragsziel ist es, die landeseigene BSR wieder zum Befahren des Ungewitterweges aufzufordern, damit die Anrainer/Anwohner ihre Tonnen nicht z.T. mehr als 200 Meter bis zur Hackbuschstraße bugsieren müssen. Eine zentrale Sammelstelle des Hausmülls/Restabfalls sowie des Bioabfalls an der Ecke Hackbuschstraße/ Ungewitterweg kann nicht die Lösung sein.

Für alle Dienstleister und selbstverständlich die betroffenen Anwohner ist die Straße auf Kosten des Privateigentümers schnellstens zu glätten. Eigentum verpflichtet, auch zur Verkehrssicherungspflicht. Hierfür ist dem Eigentümer letztmalig eine kurze Frist einzuräumen. Der Ankauf des Straßenabschnittes durch das Bezirksamt und Überführung einer sachgerechten Fahrbahn in das öffentliche Straßennetz unterstützt die BVV als letztes Mittel. Leider haben die SPD-Stadträte im Bezirksamt im Jahr 2015 die Ankaufbemühungen des damaligen CDU-Stadtrates abgelehnt.

Da es sich um eine Grundsanierung und Wiederherstellung einer sachgerechten Fahrbahn handelt, wird eine Kostenbeteiligung oder -umlage durch die Anwohner/Anrainer nicht vorgesehen. Umso mehr gilt, diesen Weg besser spät als nie zu gehen.

Herr Frau
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