Reflektierende Zusatzzeichen bei Tempo 30 Schildern

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei Tempo 30 (Zeichen 274-53) Verkehrsschildern auf Spandauer Straßen mit einem Zusatzzeichen „Zeitliche Begrenzung“ (Zeichen 1042) sukzessive die nichtreflektierenden Zusatzzeichen durch reflektierende auszutauschen.

Begründung:

Bei Anordnung von zeitlich eingeschränkten Tempo 30 Abschnitten auf unseren Straßen sind nichtreflektierende Zusatzzeichen mit einer zeitlichen Einschränkung

häufig von den Autofahrenden nicht oder nur sehr schwer zu erfassen. Dies gilt insbesondere bei Dunkelheit. Die Straßenverkehrssicherheit kann durch gut wahrnehmbare Straßenverkehrszeichen deutlich erhöht werden.

Herr Frau
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