Mehr Attraktivität – weniger Gebühren

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass – analog zur Sondernutzungsgebührenverordnung des Landes Berlin – der Bezirk die Sondernutzungsgebühr für Straßenland erlassen kann, wenn die Sondernutzung im besonderen öffentlichen Interesse des Bezirks liegt.

 

Begründung: 

Sondernutzungen sind in Art und Vielgestaltigkeit ein bedeutender Faktor im öffentlichen Raum. Sie beleben Straßen und Plätze und erweitern die Nutzungsmöglichkeiten für die Bevölkerung. Um Spandau für Bevölkerung und Gäste noch attraktiver zu machen, sind gerade größere, herausgehobene Veranstaltungen Publikumsmagneten und haben in der Regel Strahlkraft auch über Bezirksgrenzen hinaus. Um herausgehobene Veranstaltungen in Spandau fest zu verankern, soll die Straßenlandsondernutzungsgebühr entfallen, wenn die Veranstaltung im besonderen Interesse des Bezirks liegt und sich für die Wahrnehmung des Bezirks in anderer Weise bezahlt macht.


Herr Frau
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