Haltverbot in der Wichernstraße

Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Wichernstraße zwischen Niederneuendorfer Allee und Holunderweg ein einseitiges absolutes Haltverbot einzurichten.

Begründung:

Die Kurve der Wichernstraße zwischen dem Holunderweg und der Niederneuendorfer Allee bildet eine Engstelle, die durch das Parken von Pkw und mittlerweile auch regelmäßig LKw’s und Bussen noch verschärft wird. Wenn sich an dieser Stelle insbesondere größere Fahrzeuge begegnen kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Rangiervorgängen. In dem auf einer Seite ein Halteverbot angeordnet wird, könnte dies vermieden werden.

Herr Frau
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