Mauerreste als Mauerdenkmal erhalten!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen die freigelegten Mauerreste am Übergang von Kladow nach Groß Glienicke (Am Gutshof) unter Denkmal-schutz zu stellen, damit diese in Berlin einmalige Dokumentation des menschenverachtenden Mauerbaus als grenzübergreifendes Mahnmal erhalten bleibt.
Begründung:

Nachdem das Denkmalamt Potsdam die Mauersegmente am Groß Glienicker See, am Gutshofübergang von Kladow nach Groß Glienicke, unter Denkmalschutz gestellt hatte, wurde bei einer gemeinsamen Freischneidungsaktion der Grünflächenämter von Spandau und Potsdam ein Mauerrest aus der sogenannten 1. Mauer-Generation freigelegt.

Dieses zuerst gebaute Mauerteil bildet mit dem später errichteten und noch vorhandenen Streckmetallzaun sowie den beiden Mauersegmenten ein einzigartiges Gesamtobjekt zur Dokumentation der unterschiedlichen Phasen des Mauerbaus.
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