Elektrische Zigaretten sind kein Spielzeug!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die zuständigen Stellen aufzufordern, den Verkauf von elektrischen Zigaretten und Shishas an Kinder und Jugendliche, entsprechend den Regelun-gen zum Verkauf von Tabak und Zigaretten gesetzlich reglementieren zu lassen.
Begründung:

Der Verkauf von elektrischen Zigaretten (E-Zigaretten) und Shishas ist bisher auch an Kinder und Jugendliche möglich. Die Gefahren dieser Produkte sind bisher nicht ausreichend bekannt. Im Rahmen von Sucht- und Drogenprävention ist es allerdings nicht wünschens-wert, wenn Kinder und Jugendliche mit E-Zigaretten und Shishas in Berührung kommen. E-Zigaretten und Shishas sollen den Ausstieg aus dem Rauchen erleichtern und nicht daran gewöhnen. Um Kinder und Jugendliche davor zu beschützen, müssen E-Zigaretten und Shishas daher im Verkauf wie herkömmliche Tabakwaren behandelt werden.
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