Honorarkräfte an den Musik- und Volkshochschulen sind unverzichtbar!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der schwelende Konflikt mit den Honorarkräften in den Musik- und Volkshochschulen Berlins durch geeignete und vor allem rechtssichere, beständige Maßnahmen gelöst wird und die auch im Vergleich zu anderen Bundesländern zu geringe Anzahl von festangestellten Musikschullehrern nunmehr spürbar erhöht wird. Hierzu soll der Senat bis zum Jahr 2016 den Anteil der festangestellten Musikschullehrer zusätzlich zum Personalentwicklungskonzept möglichst auf 20 Prozent steigern, ohne dabei den Versorgungsgrad zu gefährden.

Berlin, den 12.6.2013
Meißner
Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung erkennt an, dass eine Notwendigkeit der Honorarvertragsanpassungen bestanden hat. Jahrzehntelang wurden keine Maßnahmen getroffen, um das Honorar der betroffenen Kräfte schrittweise zu verbessern.

In intensiven Gesprächen in den Jahren 2011 und 2012 wurden Vereinbarungen zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft getroffen, die letztlich zu der "Ausführungsvorschrift über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS)" führten. Diese Neuvereinbarung der AV Honorare MuS war insbesondere deshalb notwendig, weil angesichts der Art der Eingliederung der Honorarkräfte in den Musikschulbetrieb (eigenes Büro, festes Gehalt, Pflicht zur Teilnahme an Besprechungen) in Marzahn-Hellersdorf von einem festen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen werden musste. Deshalb wurde das Land Berlin zur Ausarbeitung einer AV Honorare aufgefordert. Es galt zu verhindern, dass die Lehrkräfte der Versicherungspflicht unterworfen und auf die nachzuzahlenden Beträge Säumniszuschläge erhoben würden.

Musikschulen haben den Auftrag, interessierten Menschen ungeachtet ihres ethnischen oder sozialen Hintergrundes mit qualifizierten Angeboten die Bereicherung ihres Lebens durch aktives Musizieren zu ermöglichen. Somit stellen sie eine wichtige Säule in unserer Bildungsgesellschaft dar. Die Große Koalition aus SPD und CDU hat entschieden, die Honoraranpassungen für die Honorarkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen in Höhe von ca. 435.000 Euro im Jahr 2012 und ca. 1,3 Millionen Euro im Jahr 2013 aus dem Landeshaushalt zu finanzieren. Dadurch konnte den Musikschullehrern bereits zum 1. August 2012 eine Honorarerhöhung von 4,65 Prozent gewährt werden. Eine weitere Erhöhung in Höhe von 2,65 Prozent wird zum 1. August 2013 erfolgen.

Um das Angebot der Musikschulen dauerhaft zu stärken, ist es aus fachlicher Sicht geboten, den Anteil von Festangestellten wieder zu erhöhen. Die Forderung, 20 Prozent der Musikschullehrer fest anzustellen, stellt eine Verdoppelung des derzeitigen Standes (2012: 7 Prozent) dar. Die Honorarkräfte sollen für ihre gute Arbeit angemessen entlohnt und die Musikschulen strukturell gestärkt werden. Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass die Kurse an den Musikschulen bezahlbar bleiben.
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