Bürokratiehürden beim Bildungspaket abbauen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass der bürokratische Aufwand für den Anspruchsnachweis auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung minimiert werden. So soll z.B. der "berlinpass" für Kinder künftig wie bei den Eltern auch über das bezirkliche Bürgeramt und nicht über das Jobcenter zu beantragen sein. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit der berlinpass überhaupt aus datenschutzrechtlichen Gründen geeignet ist, den Anspruch in den Schulen nachzuweisen.
Begründung:

Um das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen, sind klare Voraussetzungen definiert. Der Senat von Berlin hat für die Schulen festgelegt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn die betroffenen Schülerinnen und Schüler einen "berlinpass" vorweisen können. Damit ein Schüler den "berlinpass" erhält, müssen erst die Eltern im Bürgeramt einen "berlinpass" beantragen und danach dann für das Kind im jeweiligen Jobcenter. Die bürokratische Hürde ist allein an diesem Beispiel festgemacht deutlich zu hoch. Der Senat sollte vielmehr ein Interesse daran haben, dass viele Schülerinnen und Schüler z.B. in den Genuss der individuellen Lernförderung kommen, da so auch die Lehrerinnen und Lehrer entlastet werden und sich die Qualität der Schulbildung in Berlin entschieden verbessert.

Berlin, den 28.11.2012
Meißner
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