Stundenzumessungen von Betreuung und Verwaltung trennen!

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Neuberechnung von Stundenzuweisungen für Erzieherstellen in der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) die Betreuungsstunden mit und am Kind zahlenmäßig zuverlässig den Kindern zugute kommen. Die „reinen“ Verwaltungsaufgaben sind getrennt von der pädagogischen, erzieherischen Arbeit mit mindestens 4 Wochenstunden auszuweisen. Zu den Verwaltungsaufgaben gehören Vertretungsstunden bei krankheitsbedingten Ausfällen, Eltern- und Gremienarbeit, Koordinierungs- und kooperierende Arbeiten.
Begründung:

Die geplanten, vorgesehenen Erzieher- Betreuungsstunden müssen den Kindern unbedingt in vollem Umfang zu gute kommen, ansonsten ist eine Qualitätssicherung der VHG zukünftig nicht gewährleistet.
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